Rauchwarnmelderpflicht!

In Baden-Württemberg müssen Räume, die zum Schlafen vorgesehen sind, künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Auch in Fluren – wenn dieser als Fluchtweg dient – wird die Anbringung Pflicht.

Für optimalen Schutz empfehlen wir, auch die übrigen Räume, wie Wohn- oder Arbeitszimmer mit Rauchmeldern zu versehen. Damit in Bad und Küche kein Fehlalarm ausgelöst wird, unterscheiden moderne Zwei-Kammer-Messsysteme zwischen Wasserdampf und Brandrauch.

Zuverlässiger Schutz durch Rauchwarnmelder kann nur gewährleistet werden, wenn die Stromversorgung optimal funktioniert. Deshalb sollten langlebige Batterien verwendet und auf die Hersteller-Empfehlungen geachtet werden. Geräte, die der DIN-Norm entsprechen, machen durch ein Tonsignal auf einen anstehenden Batteriewechsel aufmerksam.

Wer auf Nummer sicher gehen will,
testet die Rauchwarnmelder regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit.

Damit Sie sich keine Sorgen um Ihre Sicherheit machen müssen, stehen wir bei allen Fragen zum Thema Rauchwarnmelderpflicht zur Verfügung und führen Sie durch den Dschungel der Anbieter:  wir stehen Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Geräte, der Montage am optimalen Ort sowie bei der Wartung Ihrer Rauchmelder zur Seite.

 


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